Auch dieser mögliche Erlöspfad einer Speichernutzung fällt wie die vorigen Punkte unter die Kategorie „netzdienliches Verhalten des Kunden.“ (Nach StromNEV §19) In bestimmten Fällen kann die Erreichung dieser „magischen Grenze“ durch internes Energiemanagement und/oder durch den ergänzenden Einsatz eines Speichersystems ein sehr beträchtliches Einsparpotential für einen Industriebetrieb darstellen. Der Bezug von Strom ist für große Industrieunternehmen umso günstiger, je gleichmäßiger sich ihre Bezugskurve darstellt. Eine gleichmäßige Bezugskurve garantiert dem Energieversorger bzw. dem Netzbetreiber die optimale wirtschaftliche Ausnutzung seiner Netze und Betriebsmittel, denn die komplette Infrastruktur von der Erzeugung über die Verteilung bis hin zum Anschluss des Endkunden muss ja immer für die Maximalleistung ausgelegt werden.
Je konstanter also der Bezug, desto besser stellt sich die betriebswirtschaftliche Auslastung der Infrastruktur da. Kennzahl dafür sind die sogenannten Jahres-Vollaststunden. Sie berechnen sich aus dem Quotienten aus bezogener Jahresenergie geteilt durch die maximale Bezugsleistung. Das theoretische Optimum für diese Kennzahl wären 8760 Stunden (also energiewirtschaftlich betrachtet die gesamte Jahres-Stundenzahl) und würde damit Vollauslastung und stets konstanten Bezug ohne jegliche Ausfallzeiten bedeuten. In der Praxis ist eine Grenze von 7000 Jahresvollaststunden die Zahl, ab der ein Stromkunde vom Versorger als so netzdienlich angesehen wird, dass er für dieses Bezugsjahr nicht mehr die im Energiepreis enthaltenen veröffentlichten Netzentgelte pro kW und kWh zahlen muss. In der Regel kann ein Kunde so 80 bis 90% der gesamten zu zahlenden Netzentgelte einsparen bzw. diese mit seinem Netzbetreiber individuell vereinbaren. Für den Einsatz eine Speichersystems ist diese Regulierung besonders interessant. In einzelnen Fälle amortisiert sich ein Speichersystem in weniger als einem Jahr, wenn es dem Kunden ermöglicht, diese individuellen Netzentgelte beantragen zu können.